ZitatOriginal erstellt von: Lele
<br />... Man sollte sich vertrauenswürdige Händler suchen bei denen man sich auf deren Sachaussagen verlassen kann und lieber etwas länger warten bis eine Chance kommt.Mit einer Quote von 1% bei Mängeln kann ich gelassen leben.
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Was Transportschäden betrifft geht dies auch im normalen Geschäftsleben zu Lasten des Empfängers.Bei Annahme sind Beschädigungen beim Postboten zu monieren oder die Annahme zu verweigern. In Deutschland werden Beschädigungen oft von der Post bezahlt.
Unabhängig davon ob es ein versichertes Paket war.
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Für mich entsteht bei der Aussage von Lele der Eindruck, dass der Käufer - in diesem Fall Tom - quasi selbst schuld ist, wenn er einen beschädigten Artikel ersteigert oder kauft. Das möchte ich so nicht unwidersprochen lassen:
Wenn es bei Toms Lok ein Transportschaden war - ok. Wenn die Lok von vorne herein beschädigt war, war es ganz eindeutig Betrug, sie ihm als "Top" zu verkaufen. Kriminelle Handlungen müssen meiner Meinung nach auch als solche klar und deutlich benannt werden.
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jeder macht ´mal ´nen Fehler