Sali mitenand,
Danke Gerhard Vossfür deine Antwort.
Bin leider noch nicht Mitglied beim Bahnforum, habe mich aber nun registriert und warte noch auf die Freischaltung.
Gruess
Stefan
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Hoi Stefan,
ich war mir nicht bewusst, dass man da angemeldet sein muss, um lesen zu können, ich dachte, das würde nur den Zugriff auf die Bilder beschränken… Bitte entschuldige.
Peter Pfeiffer schrieb dort:
“Auf Einspurlinien ohne Block ist die Reihenfolge des Zugverkehrs zwischen zwei Stationen genau geregelt. Also z.B. fährt Zug 5 um 11.16 von A nach B und dann kommt noch Zug 7 um 11.45 von A nach B. B an um 11.50 und kreuzt mit Zug 8, B ab um 11.52, in A an um 12.00h usw. Wenn nun etwas Aussergewöhnliches vorfällt, z.B. Kreuzungsverlegung wegen eines verspäteten Gegenzuges und Zug 8 von B nach A vor dem Gegenzug 7 die Strecke befährt, braucht der Lokführer und der verantworliche Zugchef eine schriftliche Bestätigung der Station B. Der Fahrdienstleiter von B muss in einem relativ aufwändigen Verfahren mit gegenseitigem telefonischen Quittieren mit der Nachbarstation A diese Kreuzungsverlegung abmachen. Und dann, wenn der Lokführer diese Bestätigung oder eben die Fahrberechtigung hat, muss er die Fahrberechigung signalisieren. Viele Bahnen steckten vorne die rote Scheibe mit weissem Schrägstrich drauf und nachts auf die obere Lampe ein rotes Glas darüber. Und bei der RhB zündeten die Lokführer eben die Fahrberechtigungslampe an. Dies zeigte zB dem Streckenwärter an - der ja normalerweise von diesem Abtausch nichts wusste - dass es auch wirklich mit rechten Dingen zu und her ging. Wäre die Lampe nicht angezündet und Zug 8 würde die Strecke vor Zug 7 passieren, müsste der Streckenwärter Zug 8 mit der roten Fahne sofort zum stoppen auffordern. Die Kreuzung hätte ja in B vergessen gehen können und dann.....
Nun das ist Tempi passati, seit der Block fast überall installiert ist. Aber beim DVZO (Bauma - Bäretswil) oder bei der ASD müsste das noch so funktionieren.
Interessant ist auch das Gegenstück: Die grüne Tafel oder das grüne Licht hinten. Heisst: es folgt noch eine weitere Komposition die den Konvoi Nr. xy bildet (GGB, JB, SPB, WAB usw). Der Gegenzug darf erst abfahren, wenn die letzte Komp da ist, die dann eben das rote Schlusssignal bzw. die rote / weisse Tafel trägt.”
Der Beitrag ist, nota bene, von 2008, insofern sind die Verweise auf Bauma und die ASD auch schon als historisch zu verstehen; in Bauma war es schon damals anders geregelt, wie ein anderer Teilnehmer mitteilte.
Hier noch ein Bild von Giovanni.
Das BFS bietet noch sehr viel mehr zum Vorbild, drum war Deine Anmeldung sicher nicht vergeblich. Damit alle hier etwas davon haben, hier der Beitrag gekürzt eingefügt.
Viele Grüsse
Gerhard.