Hallo zusammen,
mit der Verschärfung des Lockdowns im Bundesland Baden-Württenberg (BW) im vergangenem Dezember wurde auch die Abholung von Päcklis untersagt, welche nicht vor dem 22.12.2020 bestellt wurden. Heute habe ich ein Mail von meinem Paketshop erhalten, dass die Abholung von Paketen weiterhin möglich ist, im Rahmen der 24h Quarantäne Ausnahme in BW:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Swiss Paket Kunden / Kundinnen,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, das wir mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden Württemberg vereinbaren konnten, das die Grenzkantone weiterhin bei SWISS PAKET Ihre Paketsendungen abholen können ohne danach in Quarantäne zu müssen.
Am besten drucken Sie die untenstehende Information aus oder führen diese digital mit sich um diese bei evtl. Nachfragen beim Zoll / Ordnungsamt / Polizei vorzeigen zu können da nicht jeder Zöllner auf dem neuesten Stand ist. Bitte haben Sie Verständnis das Swiss Paket für die Aussage des "Ministerium für Soziales und Integration" keine Haftung übernimmt.
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Sehr geehrtes SWISS PAKET Team ,nach interner Rücksprache können wir Ihnen mitteilen, dass im Rahmen der aktuellen Rechtslage nach der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes das Abholen von Paketen bei SWISS PAKET nicht als Aufenthalt zu touristischen Zwecken oder zum Einkauf nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 CoronaVO EQ gilt. Personen, die sich lediglich zur Paketabholung zu SWISS PAKET nach Baden-Württemberg begeben, dürfen dies auch weiterhin im Rahmen eines maximal 24-stündigen Aufenthalts im Land tun, ohne dabei die Quarantänepflicht nach der Einreise einhalten zu müssen. Dies gilt allerdings nur für die Grenzkantone :
Appenzell (Innerrhoden,Ausserrhoden)
St.Gallen
Thurgau
Zürich
Schaffhausen
Aargau
Basel-Stadt
Basel-Landschaft
Jura
Solothurn
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Eisel
Ministerium für Soziales und Integration
Baden-Württemberg