Hallo Stefan
Danke für das Teilen deines Baufortschritts. Rueun ist gerade im Bezug auf die SA-Technik (Sicherungsanlagen Technik) ein etwas spezieller Bahnhof, gerne erläutere ich dir einige Punkte in Bezug auf die Betriebsvorschriften aus dem Jahre 2012.
- Zugfahrstrassen können in beide Richtungen nur von/nach Gleis 2 und 3 eingestellt werden. Sprich ins Gleis 1 kann man weder Signalmässig ein- bzw. ausfahren. Ob das Gleis 1 einst mal als Zugfahrt benützt werden konnte weiss ich jedoch nicht.
- Ab dem Gleis zwei wird beidseitig mit dem Fahrbegriff 1 (1x grün) ausgefahren, freie Fahrt.
- Ab dem Gleis drei wird beidseitig mit dem Fahrbegriff 2 (1x grün / 1x orange senkrecht) ausgefahren, über Ablenkung 40 km/h bzw. bei der RhB 30 km/h etc.
Für die nachfolgenden Erläuterungen kurz eine Erklärung zur Signalbezeichnung, A, B, C, D sind jeweils Hauptsignale, A*, B*, C*, D* sind die jeweiligen Vorsignale. Sprich A* ist das Vorsignal zum Hauptsignal A. Die Hauptsignale A und B stehen Seite Chur, C und D Seite Disentis.
- Einfahrvorsignal A* und D*: Die Einfahrvorsignale stehen noch auf der Strecke und können Warnung (W), Ankündigung Freie Fahrt (FB*1) sowie Ankündigung Fahrbegriff 2 (FB *2) anzeigen.
- Einfahrsignale A und D: Die Einfahrsignale markieren die Bahnhofsgrenze und können nebst Halt noch den Fahrbegriff 1 sowie Fahrbegriff 2 signalisieren. Unterhalb vom Ausfahrvorsignal hat es noch ein "schwarzer Kasten" dieser ist für die Zusatzsignalisierung zuständig. In Rueun ist dort der diagonale Balken vorhanden, das sogenannte Hilfssignal. Dies wird verwendet, wenn bei rot eingefahren werden muss. So entfällt der schriftliche Befehl.
- Ausfahrvorsignal B* und C*: Die Ausfahrvorsignale hängen unter den Einfahrsignalen und müssen somit die Signalbegriffe der Ausfahrsignale ankündigen können, im Falle von Rueun ist dies ebenfalls Warnung (W), Freie Fahrt (FB 1*) sowie Ankündigung Fahrt 2 (FB 2*).
Nun zu deiner ersten Frage bezüglich Ausfahrsignals, die sind in Rueun je Richtung unterschiedlich geregelt.
- Beidseitig ist ein Gruppenausfahrsignal vorhanden, sprich die Signale B und C können die Fahrbegriffe Freie Fahrt (FB 1), Fahrt 2 (FB 2) sowie Halt zeigen.
- Seite Disentis ist das Ausfahrsignal C vorhanden, der Halteort der Züge wird mit einer "Grusihata" geregelt. Gruppensignalhaltetafel, das sind die schwarzen "Pfeile nach unten" darunter hat es jeweils eine Zahl Im 1 und Im 2. Dies heisst so viel wie Fahrbegriff und kommt aus dem französischen.
- Das Ausfahrsignal Seite Chur liegt in einer Kurve, die Im-Tafeln ebenfalls somit ist für den LF je nach Halteort kein eindeutiges Erkennen des Ausfahrsignales möglich, damit nicht jedes Mal der Fahrdienstleiter kontaktiert werden muss, kann dies mit Vorsignalen, Fahrstellungsmeldern (Pfeil orange bzw. weiss) oder Wiederholungssignalen geregelt werden. Im Falle von Rueun hat es zwei Vorsignale, das B**2 (Gleis 2) und das B**3 (Gleis 3). Die beiden Signale wiederholen also den Fahrbegriff welches das Ausfahrsignal zeigt.
- Wiederholungssignale: Das B**2 kann den Fahrbegriff Ankündigung Freie Fahrt (FB 1**) anzeigen, das B**3 den Fachbegriff Ankündigung Fachbegriff 2 (FB 2**).
Nun zu deiner nächsten Frage bezüglich Abfahrerlaubnis.
- In 1. Linie dient die Abfahrerlaubnis dazu, dass der Zugbegleiter den Zug nach einem planmässigen Halt mit Fahrgastwechsel abfertigen kann.
- Bei Personenzügen ohne Halt für den Fahrgastwechsel z.B. Glacier Express, Dienstzügen etc., sowie bei Güterzügen, Bauzügen etc. verliert dieses Signal seine Bedeutung, sobald der LF eine Zustimmung zur Fahrt am Hauptsignal hat, darf er weiterfahren.
- Bei gewissen Bahnhöfen kann der Fahrdienstleiter das örtliche Signal für die Abfahrerlaubnis (diagonal grün/weiss) ebenfalls bedienen. Ebenfalls gibt es Bahnhöfe, bei denen man auch ohne Fahrgastwechsel eine Abfahrerlaubnis erhalten muss, dann ebenfalls durch den FDL. In Rueun ist dies jedoch nicht der Fall. Andermatt war früher einmal so und im Normalspurbereich war Lausanne lange Zeit noch so. Da läuft es dann je nach Situation so ab, dass wenn der Zug durch einen Zugbegleiter begleitet ist, dieser eine "Fertigmeldung" machte und der Fahrdienstleiter dann die endgültige Abfahrerlaubnis gab. Ist historisch bedingt aus früheren Zeiten, daher nur noch sehr selten zu finden.
Was es in Rueun ebenfalls noch gibt, sind die "Halt auf Verlangen" Signale, die sogenannten "Eulen", diese haben zwei weisse Lampen und blinken sobald ein Passagier vor Ort den Halt verlangt hat. So wird dem LF vorzeitig signalisiert, jemand möchte gerne einsteigen.
Nun zu den Signalen im Modell, ich habe bei mir Rueun vorbildlich signalisiert und habe die Signale wie folgt gekauft:
- Einfahrsignal / Ausfahrvorsignal Mafen
- Vorsignale Alphamodell, gibt es so leider nicht mehr, der Besitzer ist gestorben, alternativ geht hier auch Mafen
- Die Signale für die Abfahrerlaubnis sind von Mafen, gekauft als Zusatzsignale und dann selbst an Ort und Stelle verbaut wo benötigt.
- Die Zusatzsignale "Hilfssignal" habe ich ebenfalls von Mafen gekauft und dann zusätzlich ans Einfahr- / Ausfahrvorsignal montiert.
- Die Signale für "Halt auf Verlangen" habe ich bei Microscale bestellt, wenn ich mich recht erinnere für CHF 39.- je Stück.
Die Mafen - Signale sind grundsätzlich sehr gut, leider für H0 gedacht und daher zu hoch. Die Signale selbst passen zu vielen RhB Signalen recht gut, ausgenommen die älteren Vorsignale, bei welchen die rechteckigen Platten relativ gross waren, im Vergleich mit derjenigen der SBB. Ich habe das Problem der Höhe so gelöst, dass ich die Signale um ca. 1cm versenkt habe und den Signalfuss im Bereich der Landschaft rund um den Mast neu erstellt habe. Den alten zu entfernen war keine gute Idee, der war meist zusammen mit den Lackkabeln verleimt. Daher das Signal ab Werk so wie es ist versenkt.