• Hallo!

    Bei Recherchen im Rollmaterialverzeichnis der RhB (Ringbuch Querformat ca. 1984), dort sind auch KFZ gelistet, habe ich unter der Polizei Nr. GR 13 720 einen Landrover der HW Landquart gefunden. In meinen Fotos habe ich 1997 einen Toyota, ebenfalls mit GR 13 720 gefunden.

    Nun meine Frage an die Bündner Ureinwohner:
    Ist/war es üblich, bei Neuanschaffung eines KFZs die Nr. des alten Fahrzeugs zu übernehmen?

    Die deutschen Behörden lassen dies erst seit wenigen Jahren zu.

    Gruß vom Bodensee

    Weichen-Walter

    Linux mint :)


    banner1b500.jpg

  • Und das Wechselkennzeichen ist in der Schweiz auch besser gelöst als dieser bundesdeutsche Quatsch.
    Und der Finanzminister hat mit seiner Entscheidung, jedes Fahrzeug voll zu versteuern, dem Wechselkannzeichen dann den Todesstoß versetzt.

    Und das Behalten des Kennzeichens ist übrigens auch in England und meines Wissens auch in Belgien so geregelt.