Lichtsteuerung RhB

  • Hallo Zusammen

    Aufgrund dessen, dass wir hier nun doch einige Leute haben die ihre Bemo Loks modifizieren und evtl. solche die sich noch nicht daran gewagt haben möchte ich hier mal die alltäglichsten RhB Lichtsignalisierung an den Loks sowie Steuerwagen niederschreiben.

    Mir ist logisch, dass man theoretisch in jede Lok je 6 rote und je 6 weisse LED`s einbauen könnte und dann alle Lichtsituationen demonstrieren könnte. Mir geht es aber darum bei einem Modell diejenigen Lichtbilder nachzubilden die am häufigsten bei der RhB verwendet werden. Den Rest kann ich zum Vorführzweck bei einer einzigen Maschine einbauen.

    Info: Das unten rechts bezieht sich jeweils darauf, dass man die Lok von vorne her betrachtet.

    Zu den Loks / Triebwagen (die folgenden Daten gelten für hauptsächlich für die Loks Ge 4/4 I, Ge 4/4 II, Ge 4/4 III, Ge 6/6 II, TW I, TW II, TW III).

    Lok / Triebwagen auf Alleinfahrt (ganzes RhB Netz ausser Chur - Chur Sand und Poschiavo - Li Curt)

    3x weiss als Stirnbeleuchtung und 1x weiss (unten rechts) als Zugschlussbeleuchtung.

    Sobald das Triebfahrzeug alleine auf den Streckenteilen Chur Stadt - Chur Sand oder Poschiavo - Li Curt verkehrt muss es einen roten Zugschluss haben.

    3x weiss als Stirnbeleuchtung und 1x rot (unten rechts) als Zugschluss

    Lok / Triebwagen an einem Peronenzug (ohne Steuerwagen) / Güterzug:

    3x weiss als Stirnbeleuchtung und 1x weiss (unten rechts) als Schlussbeleuchtung.

    Doppeltraktion zweier Fahrzeuge:

    1. Lok 3x weiss als Stirnbeleuchtung hinten dunkel, 2. Lok Stirnbeleuchtung dunkel Zugschluss 1x weiss (unten rechts)

    Parkstellung:

    Sobald ein Fahrzeug in der Parkstellung abgestellt ist (Voraussetzung es hat eine Parkstellung) leuchtet vorne sowie hinten die Lampe unten rechts weiss.


    Pendelzüge (BDt 1721- 1723 sowie Neva BDt und Arosa Abt 1701 ? 1703)

    Pendelzug auf dem RhB Stammnetz (ausgenommen Chur Stadt ? Chur Sand):

    Betrieb vom Steuerwagen aus: Steuerwagen Stirnbeleuchtung 3x weiss, Lok Wagenseitig dunkel, Zugschlussbeleuchtung 1x weiss (unten rechts)

    Betrieb von der Lok aus: Lok Stirnbeleuchtung 3x weiss, Wagenseitig dunkel, Steuerwagen Zugschluss 1x weiss (unten rechts)

    Pendelzug auf der RhB Strecke Chur Stadt ? Chur Sand:

    Betrieb vom Steuerwagen aus: Steuerwagen Stirnbeleuchtung 3x weiss, Lok Wagenseitig dunkel, Zugschlussbeleuchtung 1x rot (unten rechts)

    Betrieb von der Lok aus: Lok Stirnbeleuchtung 3x weiss, Wagenseitig dunkel, Steuerwagen Zugschluss 1x rot (unten rechts)

    Parkstellung bei Pendelzügen: Steuerwagen Dunkel, Lok wie gewohnt vorne sowie hinten 1x weiss (unten rechts)

    Vorortspendel Be 4/4

    Der Be 4/4 Triebzug hat 3x weiss als Stirnbeleuchtung und 1x rot als Schlussbeleuchtung habe allerdings schon einige Vorortspendel gesehen die einfach keine Zugschlussbeleuchtung hatten.


    Wie es bei den älteren bzw. nicht aufgelisteten Fahrzeugen wie Ge 6/6 I, Ge 4/6, Ge 2/4, ABe 4/4 501 ? 504, Allegra sowie den Dampfloks genau aussieht weiss ich ?noch? nicht)

    Alles Infos stammen von unserem Forumsmitglied Willy, ich hoffe ich habe alles richtig aus seinen Mails interpretiert.

    Beim schreiben dieses Beitrages sind allerdings noch einige Fragen aufgetaucht, diese werde ich aber in einem Beitrag weiter unten erwähnen.

    Edit:Lichtsituation bei einem Triebfahrzeug an einem normalen Personenzug bzw. Güterzug oben noch angefügt

    Bahnsinnige Grüsse aus dem schönen Kanton Schwyz
    Michel

    2 Mal editiert, zuletzt von lehcim (8. Februar 2010 um 19:09)

  • Fragen die mir noch offen blieben

    Hat der Vorortspendel hauptsächlich keinen Zugschluss oder habe ich da nur Zufälle gesehen?

    Wie sieht es mit den Historischenloks sowie dem Allegra aus, ich nehme an genau gleich?

    Wie sieht es bei den BoBo I Pendeln aus, dass die Steuerwagen 1x weiss bzw. einmal rot als Zugschluss zeigen weiss ich, aber wie sieht es bei der BoBo I aus, immer noch die kleinen roten Lämpchen bzw. das rechte davon oder mittlerweile weiss was ich annehme?

    Ist es normal, dass bei der Parkstellung von Pendelzügen der Steuerwagen dunkel bleibt?

    Parkstellung Vorortspendel. auf vorne hinten einmal weiss oder gar einfach dunkel?

    Bahnsinnige Grüsse aus dem schönen Kanton Schwyz
    Michel

  • Hallo Michel
    Wenn du dich schon mit dem Thema befasst:
    Wie ist die Lokbeleuchtung bei Güterzügen und Personenzügen, die nicht Pendelzüge sind?

    Soweit ich mich erinnere, hatte mal eine Lok vor dem Güterzug in Zernez ebenfalls hinten rechts ein weisses Licht. Und bei Personenzügen?

    Gruess, Bernie

    RhB Stammnetz und Bernina, H0m, DCC Lenz, QDecoder, TrainController, Segmentbauweise

  • Hallo Bernie

    Merci für deinen Ansporn ich habe gewusst irgendwass habe ich vergessen oben niederzuschreiben :)

    Habe es oben noch ergänzt.

    Bahnsinnige Grüsse aus dem schönen Kanton Schwyz
    Michel

    Einmal editiert, zuletzt von lehcim (8. Februar 2010 um 19:10)

  • Zitat

    Original von lehcim

    Doppeltraktion zweier Fahrzeuge:
    ...........
    1. Lok 3x weiss als Stirnbeleuchtung hinten dunkel, 2. Lok Stirnbeleuchtung dunkel Zugschluss 1x weiss (unten rechts)
    ..........

    Hallo Michael

    Hast Du an den Unterschied "Doppeltraktion" und "Vielfachsteuerung" gedacht?
    Bei der "grossen" Bahn :) wird da ein Unterschied gemacht.

  • @ Alpenbahner

    Doppeltraktion heisst für mich, zwei Loks die aneinander gekuppelt sind.

    Vielfachgesteuert heisst für mich sie können von einem Lokführer aus gefahren werden z.B. DoTra Ge 4/4 II. Wenn aber nun eine Ge 6/6 II mit einer Ge 4/4 II zusammen gehängt wird als DoTra ist dies für mich ein Vorspann, sprich die Ge 6/6 wird der Ge 4/4 II vorgespannt.

    Dies habe ich oben noch nicht berücksichtigt.

    Bei der SBB ist es ja so, dass beid er Vorgespannten Lok 3x weiss als Stirnbeleuchtung und 1x weiss als Schlussbeleuchtung und bei der hinteren Lok nur 1x weiss als Schlussbeleuchtung angezündet wird. Wie das bei der RhB aussieht weiss ich noch nicht, Willy muss mir da noch einiges Beantworten :D
    Es würde natürlich noch einiges geben Geschleppte Lok usw. aber wer Schleppt scho alltäglich auf der Anlage eine Lok herum :)

    Werde wenn ich alle Daten habe alles in einen Text verfassen oder in einer Liste zusammenfassen.

    Bahnsinnige Grüsse aus dem schönen Kanton Schwyz
    Michel

    Einmal editiert, zuletzt von lehcim (9. Februar 2010 um 23:37)

  • Hallo Mani

    Wie denn sonst ausser angeschaltet wird? Kommt halt "vo eusem schöne Mundart" dort sagt man eigentlich auch, (zünd na gschwind die dritti Lampe ah. Oder bränned alli 3 Lampe) mir viel ausser angeschaltet gerade kein anderes Wort ein.

    Bahnsinnige Grüsse aus dem schönen Kanton Schwyz
    Michel

  • Zitat

    Original von lehcim
    Hallo Mani

    Wie denn sonst ausser angeschaltet wird? Kommt halt "vo eusem schöne Mundart" dort sagt man eigentlich auch, (zünd na gschwind die dritti Lampe ah. Oder bränned alli 3 Lampe) mir viel ausser angeschaltet gerade kein anderes Wort ein.

    Nimms nicht ernst ;).

    Andere Worte:
    - einschalten oder
    - anmachen: hey du heissi Lampe, hüt Obed scho was vor? :lol:

    :D

    Gruss Mani

    BLS-Fahranlage in der Entstehung...

  • Hallo Mani

    Schon gut, nahms auch nicht zu ernst :D Anmachen kam mir in den Sinn, aber das tönt im Satz blöd, das einschalten lag mir irgendwie auf der Zunge..... :)

    Bahnsinnige Grüsse aus dem schönen Kanton Schwyz
    Michel

    Einmal editiert, zuletzt von lehcim (10. Februar 2010 um 18:39)

  • Hallo Zusammen

    Ich möchte aus aktuellem Anlass dieses Thema nochmals aus der Tiefe holen. Ich bin kurz davor meine ganze Flotte umzubauen, und auch dies soll geplanter als früher über die Bühne gehen. Daher muss ich nun alle Infos zusammen Tragen und möchte auch euch dabei teilhaben lassen. Mittlerweile gibt es einige hier die sich mit diesem Thema befassen.

    Als ich das Thema erstellte war es der 7. Februar 2010, ich war noch in der Ausbildung und noch jünger als heute. Heute ist es nun mehr als 3 Jahre später, meine Ausbildung ist beendet und seit über einem Jahr arbeite ich bei der Bahn. Auch meine Theorie Ausbildung zum Lokführer ist beendet und so einiges wurde in diesem Bereich gelernt und auch einiges war gerade im Bezug auf die RhB Fragen auf.

    Zum Anfang möchte ich euch dieses Text zeigen:


    Manchmal weicht die Praxis vom Reglement ab. Die folgenden Aussagen betreffen die fest eingebauten Lichter an Triebfahrzeugen und Steuerwagen. Tragbare Schlusslichter werden keine mehr verwendet.
    Die RhB hat 1985 die Schlusslicher abgeschafft. Die Abschaffung verdanke sie dem damaligen Betriebschef, der das Fahrdienstreglement (FDR) 1985 total überarbeitet hat, das Gesamtwerk dem Bundesamt für Verkehr (BAV) zur Genehmigung einreichte und dort niemandem die Abweichung vom Schweizerischen Signalreglement aufgefallen sei.
    Auf den Strassenstrecken in Chur und im Puschlav ist der rote Schluss bei Dunkelheit vorgeschrieben.
    In der Praxis sind alle Varianten der hinteren Beleuchtung anzutreffen: Rot, Weiss, kein Licht oder sogar Rot in Zugsmitte.

    Gefunden habe ich ihn hier.

    Dann habe ich auf derselben Seite noch dieses Bild gefunden:

    Dieses Bild soll euch aufzeigen wie es nach FDV R300.2 "Signale" richtig gemacht werden müsste und den Schweizer Vorschriften entsprechen würde.

    Ich möchte folgende Zusammentragungen in Streckenloks, Triebwagen, Triebzüge, Rangierloks und Pendelzüge unterteilen. Damit man den Beitrag später besser findet mache ich für jeden Bereich einen neuen Beitrag mit einem neuen Übertittel.

    Bahnsinnige Grüsse aus dem schönen Kanton Schwyz
    Michel

  • Hier möchte ich euch aufzeigen, wie die RhB die Dienstbeleuchtung bei ihren Fahrzeugen handhabt. Ich möchte hiermit nochmals erwähnen, dass diese Sichtungen und Vorschriften für die RhB gelten und nicht für die restlichen Bahngesellschaften in der Schweiz gelten. Sprich teilweise entstehen Abweichungen gegenüber dem FDV R 300.2

    Fangen wir mit den Streckenloks an.
    1. Eine Streckenlok muss laut Vorschrift bei einer Zugfahrt als Spitzenbeleuchtung 3x weiss haben. Hinten rechts hat die Lok ein weisses Licht. (Seite Wagen) Es zeigt an, die Lok ist besetzt mit einem Lokführer. So wird eine Lok beleuchtet wenn sie einen Zug angehängt hat (da ist es egal ob Personenzug, Extrazug oder Güterzug. Einfach ein Zug.

    2. Ist die Streckenlok alleine unterwegs bekommt sie nach Vorschrift einen Zugschluss der rot sein muss hinten an der Lok. Dabei ist es egal ob 1x links, 1x rechts oder gar links und rechts. Einfach die obere darf nicht brennen (Notbeleuchtung für Gefahr).

    3. Bei einer Doppeltraktion werden die Loks in Vielfachsteuerung gefahren und gelten eigentlich als eine Loks. Daher gelten eigentlich die gleichen Regeln wie oben. Mit der Veränderung, das zwischen den Loks immer Dunkel ist. Egal ob zwei , drei oder gar vier Loks. Solange alle in VST laufen und mit einem Lokführer besetzt sind gelten diese Vorschriften.

    4. Bei einer Vorspann Lok sind beide Loks mit einem Lokführer besetzt. Hier muss man laut Reglement die vordere Lok folgendermassen beleuchten: 3x weiss als Stirnbeleuchtung und 1x weiss hinten rechts, damit man sieht die Lok ist besetzt. Die zweite und hintere Lok ist vorne dunkel und hinten rechts hat sie wiederum ein weisses Licht, ausser es ist ein Lokzug dann natürlich rot. Dabei ist es egal ob die Zusammenstellung so aussieht: Ge 6/6 II, Ge 4/4 II oder Ge 6/6 II, Ge 4/4 II - Ge 4/4 II. Das Prinzip ist das gleiche Ge 6/6 II 3x weiss vorne hinten rechts 1x weiss. Ge 4/4 II ist in VST und egal ob eine oder zwei es gilt alle Stirnbeleuchtungen bleiben dunkel und bei der hintersten im VST Verbund wird die weisse Lampe unten rechts angemacht.

    Kommen wir zur Praxis:
    Oben habe ich genau erläutert wie es bei der RhB laut Vorschrift sein müsste, nun zur Praxis wie es gemacht wird.
    Man sieht sehr oft, dass man beim Punkt eins das weisse Licht gegen den Zug einfach weglässt. Stört anscheinend bei der RhB niemand und wird auch häufig so gemacht. Rot hab ich auch schon gesehen dies wäre aber nicht nach Reglement und könnte Probleme geben, sprich Punkt 1 weiss oder gar nichts hinten rechts.

    Beim Punkt 2 sah ich schon alle Varianten bei der Beleuchtung hinten rechts von Rot über weiss über gar nichts. Am meisten sieht man aber rot und weiss.

    Beim Punkt 3 gilt das gleiche wie bei Punkt 1 und 2, von weiss über Rot über gar nichts sieht man alles. Einfach beachten zwischen den Loks muss dunkel sein, ansonsten verhält es sich gleich wie Punkt 1 und 2.

    Beim Punkt 4 gibt es eine Besonderheit, da bei der RhB der Lokführer rechts und nicht wie bei viele andere Bahnen links hockt. Wird beim Vorspann betrieb meistens darauf verzichtet die hintere rechte Lampe an der vorderen Lok anzumachen. Der Grund liegt darin, dass man den Lokführer nicht so sehr blendet. Die zweite Lok verhält sich wieder so wie im Fall 1-3 von Rot über weiss bis hin zu nichts :D

    Zugschluss: Zugschluss bei normalen Personen- und Güterzügen usw. ist ganz einfach, es gibt keinen. Dieser wurde 1985 abgeschafft.

    Triebwagen: Die Triebwagen ABe 4/4 501-504 sowie ABe 4/4 I, ABe 4/4 II und ABe 4/4 III verhalten sich gleich wie hier oben bei dne Loks beschrieben. Bitte beachten, auf dem Strassenbahnabschnitt im Puschlav muss der rote Schluss am letzten Fahrzeug (egal ob Triebwagen oder Personenwagen usw.) in der Nacht vorhanden sein.

    Wie es mit den restlichen Fahrzeugen bei der RhB aussieht und Ins besonders bei den Pendelzügen komme ich morgen und übermorgen dazu. Ich hoffe hiermit euch ein wenig geholfen zu haben.

    PS: Die ganze Geschichte mit den Mittelloks, Schubloks gekuppelt und Schubloks ungekoppelt habe ich bewusst weggelassen. Bei der RhB kommen diese drei Fälle selten vor (ausser die Mittellok in den 80er Jahren). Falls es jemand wunder nimmt weil er genau diesen Fall im Modell braucht, kann er sich via PN an mich wenden.

    Bahnsinnige Grüsse aus dem schönen Kanton Schwyz
    Michel

    4 Mal editiert, zuletzt von lehcim (10. April 2013 um 19:53)

  • Danke für diese ausführlichen Erläuterungen. Trotz aller vorhandenen Information war mir bisher nicht alles so klar.

    Eine Frage noch: Wie sah es vor 1985 mit dem Zugschluss aus?

    Grüsse,

    Franz

  • @ Franz

    Bitte kein Problem. Mir war schon 2010 die Gegebenheiten klar, aber ich kannte halt nur die SBB Seite. Vieles wurde erst bei der Lokführerausbildung klar wie man es wo einsetzt.

    Vor 1985 galt falls eien Lok alleine in DoTra oder mit Vorspann verkehrt als Lokzug musste hinten eine rote Lampe brennen. Bei Zügen galt, rote Lampe (Stecklampe) rote Blinklampe (Stecklampe) rot gestreiftes Täfelchen für Zugschluss gesteckt (nur Tagsüber erlaubt). Die drei Zugschlussarten durfte man natürlicha uch bei den Loks einsetzen, falls aus irgend welchen gründen kein roter Schluss an der Lok gemacht werden konnte. Erfahrungsgemäss und Sinngemäss wird der Zugschluss immer hinten rechts gemacht. Auch wenn hinten Links auch erlaubt wäre.

    Bahnsinnige Grüsse aus dem schönen Kanton Schwyz
    Michel

    Einmal editiert, zuletzt von lehcim (10. April 2013 um 19:52)

  • Spannend. Blinklampe? Das kenne ich bisher nur aus meiner jetzigen Heimat, Schweden. Hier blinken beide Schlussleuchten mit ca. 0.5Hz.

    Es weis nicht zufällig jemand in welchem Takt diese geblinkt haben? Und - ist die Weinert SBB-Laterne (z.B. hier: http://www.wagenwerk.de/h0de/schweizer…beleuchtet.html ), oder hat die RhB eine andere Bauart verwendet?

  • @ Franz

    Bei der SBB z.B. gab / gibt es beides. Blinkend und nicht blinkend, diese können die verschiedensten Formen haben wie hier.

    In welchem Takt diese blinken kann ich dir nicht sagen, bzw. ob dies vorgeschrieben ist oder nicht. Es gibt auch noch die Scheibe, wie das bei der RhB war ist müsste man die alten Hasen unter uns fragen.

    @ Bemofahrer

    Meines wissens aber erst um 1990 herum und nicht schon im Jahre 85. Vor allem wenn du heute im FDV nachschaust steht nur Zugschluss muss vorhanden sein. Aber es ist schon so bei diesen EVU`s benötigt man einfach keinen Schluss mehr. Zumal meine Beschreibungen hier explizit für die RhB und (FO) gelten.

    Bahnsinnige Grüsse aus dem schönen Kanton Schwyz
    Michel

  • lehcim
    Massgebend sind die Ausführungsbestimmungen und nicht die eigentliche FDV. Sofern du die gleiche Sicherheit gewährleisten kannst, darfst du in den Ausführungsbestimmungen zur FDV abweichende Vorschriften festlegen. Dazu ist eine Sicherheitsanalyse mit entsprechendem Sicherheitsbericht notwendig.

  • @ Bemofahrer

    Das ist mir schon Klar die AB FDV Infrastruktur sind immer dem FDV überstellt. Ich habe es gestern vermutlich ein wenig zu undeutlich geschrieben mein fehler. Bei den AB FDV I die ich habe über Normalspurbahnen findest du im Kapitel 300.2 keinen solchen Fall. Kann es sein, dass es evtl. in der Schweiz nur Schmalspurbahnen gibt welche das Schlusslicht effektiv weglassen?

    Leider finde ich die AB FDV I der RhB im Nettz nicht, habe sie aber als ich begonnen habe diese Berichte hier zu schreiben angefordert, falls dort nochw as drinstehen würde was Interessant wäre. Wobei, dass der Zugschluss nicht drin sein muss, habe ich erwähnt, und ich habe auch erwähnt, dass es in der Praxis trotzdem vorkommt, dass ein Zugschlusssignal drin ist.

    Das mit der SIcherheitsanalyse wusste ich nicht.

    Soweit ich aber im Internet nachschauen konnte war im 1985 die RhB die erste Bahn die das so machen drufte (Irrtum vorbehalten)

    Bahnsinnige Grüsse aus dem schönen Kanton Schwyz
    Michel