MGB: Das grosse Wenden
Wer heute vorbildgerechte MOdell-Züge der MGB zusammenstellen will, sollte wissen, was damals im Dezember 2007 geschah... Und vielleicht interessiert es auch, warum dann 'das grosse Wenden' stattfand...
Als im Dezember 2007 die ehemalige FO-Strecke via Naters aufgegeben und direkt in den Bahnhof Brig eingeführt wurde, entfiel damit endlich die betrieblich umständliche Spitzkehre in Brig - aber es entstand dafür ein neues Problem: das ex FO-Rollmaterial traf nun 'seitenverkehrt' in Brig ein! Das wäre nicht so schlimm gewesen, wenn das Rollmaterial der früheren FO und BVZ nur auf den jeweiligen Strecken verkehren würde. Das tut es aber seit dem Zusammenschluss der beiden Netze im Jahre 1930 nicht mehr. Es muss also grundsätzlich möglich sein, dass das Rollmaterial ex FO und ex BVZ freizügig eingesetzt werden und z.B. von Zermatt nach Disentis durchlaufen kann. Das wäre aber nach der Inbetriebnahme der neuen Strecke nicht mehr möglich gewesen.
Warum nicht?
Da ist als Erstes das Problem der Triebfahrzeuge mit der Betriebsarten-Überwachung zu nennen.
Welche Betriebsarten gibt es bei der MGB?
Die Züge der MGB weisen eine so genannte Betriebsarten-Überwachung auf. Bei den Betriebsarten wird unterschieden zwischen 'Adhäsion' und 'Zahnrad'. Tfz, die auch auf der Schöllenen-Strecke verkehren dürfen, weisen zwei weitere Betriebarten auf, nämlich Adhäsion und Zahnrad für eben diese besonders steile Strecke:
- Stellungen A2 und S bei Deh 51-55 und 91-96
- Stellungen A2 und SchB bei HGm 61-62
Der Lokführer hat je nachdem, wo er fährt, die entsprechende Betriebsart im Führerstand einzustellen. Die Umschaltung von Adhäsions- auf Zahnradbetrieb hat verschiedene Änderungen der Einstellungen zur Folge. Dazu ein paar Beispiele:
- Bei den HGe 4/4 II wird die so genannte Geschwindigkeits-Charakteristik verändert. Zur Illustration: Dreht der Lokführer bei Stellung 'A' (= Adhäsion) am Handrad auf '6', erreicht die Lok auf einer Adhäsionsstrecke in etwa 60 km/h, während bei stellung 'Z' (= Zahnstange) nur ca. 35 km/h erzielt werden.
- Ebenso erfolgt eine Veränderung der Charakteristik der elektrischen Bremse: Auf einer Zahnstangenstrecke wird mit der elektrischen Bremse eine grössere Bremswirkung erzielt als auf einer Adhäsionstrecke.
- Auf einer Zahnstangenstrecke wird bei Stellung 'Z' die Geschwindigkeit des talwärts fahrenden Zuges überwacht (V-Überwachung auf Zahnstange). Das bedeutet z.B. auf 110 %o Gefälle (Oberalp, früher auch Furka) zum Beispiel:
-- Deh 51-55, 91-96 sowie HGm 61-62: 22 km/h
-- Deh 21 -24 sowie HGe 4/4 II: 27 km/h
- Auf der Schöllenen-Strecke wird zudem bei den Deh 4/4 und der HGm 4/4 die Vmax von 15 km/h überwacht (bei 16,5 km/h erfolgt eine automatische Schnellbremsung!) und die Rückrollsicherung eingeschaltet, die die Züge bei Bergfahrt vor ungewolltem Zurückrollen bewahrt.
Was ist die Betriebsarten-Überwachung?
Die Betriebsarten-Überwachung dient dazu zu kontrollieren, ob der Lokführer die für die jeweilige Strecke richtige Betriebsart eingestellt hat. Falls das nicht der Fall ist, leitet sie eine Schnellbremsung ein.
Wie 'weiss' die Überwachung im Triebfahrzeug, auf welchem Streckentyp es sich befindet? Der Lokführer wird auf Zahnstangenabschnitten durch einen Warnton, ausgelöst von Permanentmagneten neben dem Gleis am Beginn und am Ende von Zahnstangenabschnitten darauf hingewiesen, dass er die Betriebsart umstellen muss. Macht er dies innerhalb von 10 Sekunden nicht, wird eine Schnellbremsung ausgelöst.
Wäre nun z.B. eine ex FO-Lok nach der Inbetriebnahme der Osteinfahrt in Brig ohne weitere Massnahme von Brig Richtung Zermatt weiter gefahren wäre, hätte die Überwachung der Betriebsarten 'verkehrt herum' funktioniert, weil die Lok 'verkehrt herum' auf dem Gleis gestanden wäre.
Anstatt die Triebfahrzeuge ex FO zu wenden, war es das kleinere Übel, diejenigen ex BVZ abzudrehen.
Damit die Betriebsarten-Überwachung im Gleis auf der BVZ nicht 'verkehrt herum' funktionierte, musste sie ebenfalls umgebaut werden. Damit ist es nun möglich, dass auch eine ex FO-Lok auf der ex BVZ-Strecke fahren kann. Das kommt bei den GEX-Zugdurchläufen regelmässig vor. Die ex BVZ-Triebfahrzeuge können nach dem Wenden bzw. Umbau wieder auf ihrer Strecke verkehren - siehe unten. Wäre die Betriebsart-Überwachung auf der Strecke Brig-Zermatt nicht geändert worden, hätte das zur Folgen, dass den ex FO-Loks immer die falsche Meldung für die Betriebsart-Überwachung gemeldet würde, also am Anfang eines Zahnstangenabschnitts 'Adhäsion' und am Ende 'Zahnstange'!
Als Zweites ist das Problem der asymmetrischen Anschlüsse auch an den Wagen zu nennen:
Wie ich schon in meinem Beitrag 'MGB-Schlauchkunde' dargelegt habe, gibt es auf dem Netz der MGB keine Spitzkehre. Diese Tatsache hat es ermöglicht, diverse Anschlüsse stirnseitig nur auf einer Seite anzubringen (z.B. den Schlauch für die Getriebebremse), weil ja das Rollmaterial immer 'gleich herum' auf dem Gleis steht. Nach der Inbetriebnahme der Osteinfahrt Brig mussten darum aber auch die ex BVZ Personenwagen gewendet oder umgebaut werden, um die Züge weiterhin wie gewohnt formieren zu können.
Welches Rollmaterial wurde gewendet?
Nicht gewendet und nicht angepasst wurde:
- die HGe 4/4 15
Nicht gewendet, aber angepasst wurden:
- die ABDeh 8/8
- die Steuerwagen ex BVZ
- die BD (ex BVZ)
Alles andere Personenwagen-Rollmaterial ex BVZ wurde gewendet!
Warum ist das 'Grosse Wenden' für den Modellbahner von Interesse?
Wer vorbildgerechte Züge zusammenstellen will, weiss nun, dass sich beim ex FO-Rollmaterial nichts geändert hat, wohl aber Einiges beim demjenigen ex BVZ:
- Geblieben ist das Prinzip, dass bei Pendelzügen im Mattertal das Triebfahrzeug bergwärts und die Steuerwagen talwärts eingereiht sind.
- Die Deh 4/4 Nr. 21-24 stehen nun umgekehrt im Pendelzug. Wer das mit einem Modell von Bemo realisieren will, sieht sicht genötigt, den Faltenbalg an der anderen Stirnseite anzubringen und die beiden nun unnötigen Löcher für den Faltenbalg zu akzeptieren oder zu verschliessen.
- Die Zwischenwagen (Ausnahme BD!) sind nun so eingereiht, dass das WC nicht mehr Seite Zermatt, sondern Seite Visp ist.
- Bei den HGe 4/4 II Nr. 1-5 ist der Führerstand I, erkennbar an der Pfeife, nun wie bei den HGe 4/4 II Nr. 101-108 gegen Disentis ausgerichtet.
Wenn sich ex BVZ und ex FO-Pendelzüge auf der selben Anlage befinden, müssen diese jeweils umgekehrt stehen, d.h. die Deh müssen in entgegengesetzter Richtung eingereiht sein. Das war im letzten Winter zu beobachten, als ein ex BVZ-Pendelzug am Oberalp eingesetzt war: während die ex FO-Pendelzüge den Deh Seite Disentis haben, steht er beim ex BVZ-Pendelzug Seite Andermatt!
Auf der Modellanlage verursachen Pendelzüge mit talseitig eingereihtem Deh keine Schwierigkeiten, wenn sie durchgehend mit der Kurzkupplung ausgerüstet sind. So läuft ein BVZ-Pendelzug auf meiner Anlage problemlos, obwohl der Deh talwärts am Zug ist und die Wagen darum bergwärts gestossen werden und talwärts auf den Deh drücken.